Rechtsprechung
BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche und Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche
- rewis.io
Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde; Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche
- rechtsportal.de
Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig
- datenbank.nwb.de
Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 30.06.2020 - 2 Ca 416/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2020 - 5 Sa 200/20
- BAG, 28.10.2020 - 8 AZM 22/20
- BAG, 03.03.2021 - 8 AZB 84/20
- BAG, 03.03.2021 - 8 AZM 21/20
- ArbG Stralsund, 13.04.2021 - 2 Ca 416/19
- BAG, 27.05.2021 - 8 AZB 9/21
- BAG, 27.05.2021 - 8 AZM 5/21
- BAG, 01.06.2021 - 8 AZB 10/21
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.06.2021 - 2 Ta 14/21
- BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
- BAG, 27.10.2021 - 8 AZB 10/21
- BAG, 27.10.2021 - 8 AZB 85/20
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZB 21/20
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZB 84/20
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZB 9/21
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZM 21/20
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZM 5/21
- BVerfG, 27.01.2022 - 1 BvR 2635/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht; die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht; die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht; die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
- BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die - wie hier die Richterin Britz und der Präsident Harbarth - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4). - BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die - wie hier die Richterin Britz und der Präsident Harbarth - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77
Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.
Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die - wie hier die Richterin Britz und der Präsident Harbarth - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).