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   BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21   

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https://dejure.org/2021,41635
BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21 (https://dejure.org/2021,41635)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21 (https://dejure.org/2021,41635)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 2021 - 1 BvR 1627/21 (https://dejure.org/2021,41635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche und Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • rewis.io

    Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde; Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht; die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht; die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht; die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
    Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die - wie hier die Richterin Britz und der Präsident Harbarth - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
    Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die - wie hier die Richterin Britz und der Präsident Harbarth - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77

    Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
    Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die - wie hier die Richterin Britz und der Präsident Harbarth - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).
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